Schutzkonzept

Weil petzen nicht gleich petzen ist...

Gewaltfreier Umgang und die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit sind für uns mehr als gesetzliche Regelungen ( BGB § 1631, BayKiBiG, PrävG, SGB VIII). Sie sind die wichtigste Grundlage unseres Arbeitens. So bieten wir Kindern und Jugendlichen Orte der Sicherheit und Wertschätzung.

Daher haben wir für jede unserer Einrichtungen ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet. Mit diesem möchten wir Kindeswohlgefährdungen jeder Art vorbeugen und verhindern.

Das Schutzkonzept beschreibt Maßnahmen zum Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Dies gilt sowohl innerhalb der Einrichtung als auch im persönlichen Umfeld der Kinder und Jugendlichen.

Kinderschutz geht alle an und vor allem unsere Einrichtungen können einen wichtigen Beitrag leisten! 

Unsere Haltung ist: Schutzkonzepte nicht als einen Exkurs zu bearbeiten, sondern dem Thema den Stellenwert einzuräumen, den es dringend benötigt.

Das bedeutet, das Thema Schutzkonzept in allen Bereichen des pädagogischen Alltages und der pädagogischen Konzeption selbstverständlich mitzudenken. Erst so kann  Prävention von jeder Form der Gewalt gelingen.

Das Schutzkonzept besteht aus mehreren Bausteinen, unter anderem:

  • Prävention als Bestandteil der Konzeption
  • Präventives Personalmanagement
  • Verhaltenskodex und Schutzvereinbarungen zu Nähe und Distanz
  • Partizipation und Rechte von Kindern
  • Beschwerdesysteme für Kinder
  • sexualpädagogisches Konzept
  • Leitfaden für die Verdachtsklärung bzw. Notfallpläne
  • Rehabilitation von zu Unrecht Beschuldigten

Unsere Kinder und Jugendlichen haben das unumstößliche Recht ihre Grenzen zu wahren. Sie haben das Recht "Nein!" zu sagen. Und sie haben das Recht Grenzverletzungen ohne Scham und Angst anzusprechen.

Wir treten entschieden dafür ein, Kinder und Jugendliche vor Gewalt jeglicher Art zu schützen. Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, ein Klima, in dem man sich offen mit der Thematik auseinandersetzen kann, Transparenz und Sensibilisierung sind ein Gewinn für die Qualität unserer Arbeit und erlaubt es Kindern und Jugendlichen, aber auch Mitarbeiter*innen, sich bei uns wohl und sicher zu fühlen. Unsere Haltung findet Ausdruck im Verhaltenskodex. Er benennt die Verhaltensgrundsätze, die in der Einrichtung gelten. Er dienst als Orientierungsrahmen für einen achtsamen und grenzenachtenden Umgang miteinander. 

Der Verhaltenskodex ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die in der Einrichtung arbeiten, verpflichtend und bindend. 

 

Wir sensibilisieren und bestärken unsere Mitarbeitenden aktiv hinzusehen, sich gegenseitig zu unterstützen und das pädagogische Handeln im Team gemeinsam zu reflektieren. 

Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend geschult, grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten wahrzunehmen sowie (Verdachts-)Fälle von Kindeswohlgefährdung zu erkennen und professionell, entsprechend unseren Leitfäden und Notfallplänen, darauf zu reagieren.

 

Ein:e Bewerber:in hospiert in der Einrichtung? Die Feuerwehr kommt im Rahmen des Ferienprogramms in den Hort? Es ist etwas kaputt gegangen und es werden dringend Handwerker:innen benötigt?

Eine Einrichtung braucht viele unterstützende Hände. Die unterschiedlichen Kooperationen bereichern den Alltag und sorgen für ein gutes Betreuungsumfeld. Dabei sind alle Erwachsenen, die unsere Einrichtungen betreten, in ihrem Verhalten Vorbild für die Kinder und Jugendlichen und tragen in diesem Sinne eine besondere Verantwortung.

Daher wurden analog zum Verhaltenskodex für Mitarbeitende "Verhaltensregeln für Externe" erstellt. Sie definieren die Besonderheiten von externen Besucher:innen und stellen sicher, dass die Verhaltensgrundsätze, die in einer Einrichtung gelten, für alle Erwachsenen bindend sind.
Die Verhaltensregeln müssen vor dem Einsatz in der Einrichtung zu Kenntnis genommen und unterschrieben werden. 

Unsere Loyalität liegt immer auf Seiten des Kindeswohl.